Pfister 15
9900 Lienz
 
 
Vorteile der Mitgliedschaft Datum:   10. September 2008


• ÖSV Mitgliedskarte

Nach der Einzahlung Ihres Mitgliedsbeitrages erhalten Sie Ihre persönliche Mitgliedskarte. Mit einer gültigen Mitgliedskarte können Sie die im folgenden beschriebenen ÖSV-Mitglieder-Services in Anspruch nehmen. Mitglied werden


• ÖSV-Mitgliederversicherung

ist eine kollektive Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung, abgeschlossen zwischen dem ÖSV und Uniqa. Mehr dazu

• ÖSV-Reiseangebote

Genießen Sie tolle Reiseangebote dank einer Kooperation mit Eurotours und ASI-Wirklich Reisen. Mehr dazu

• Ermäßigungen (als ÖSV-Mitglied)

– bei vielen Thermen und Bädern in Österreich (Liste der Thermen)

– bei über 120 Seilbahnen und Liften in Österreich. Dank SKI AUSTRIA Card Tarif sparen Sie bis zu 10% (Liste der Seilbahnen)

– bei Weltcup-Veranstaltungen in Österreich (ausgenommen Kitzbühel) erhalten Sie 10% Vergünstigung (Eintrittskarten online bestellen)

– Ermäßigter Eintritt bei der Besichtigung des Bergisel-Stadions

– Ermäßigter Eintritt bei der Besichtigung der Swarovski Kristallwelten (€ 8,- statt € 9,50.-)

– Ermäßigter Eintrittspreis (- 12%) bei einem Besuch im Salzburger Zoo


• Bezug vom Magazin SKI AUSTRIA

7x jährlich Bezug von SKI AUSTRIA – der offiziellen Zeitschrift des ÖSV – sowie zusätzlich zweimal jährlich SKI AUTRIA LADY für alle weiblichen Mitglieder. (Versand ins Ausland zzgl. Portokosten von € 9.-) Mehr dazu

• Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an:

– Punkterennen des ÖSV Mehr dazu
– Ausbildungsprogrammen des ÖSV (Lehrwart, Übungsleiter, Trainer oder Kampfrichter) Mehr dazu
– Ski Austria Camps Mehr dazu


• Verbilligtes Skibindungs-Service

in allen VSSÖ-Geschäften in der Zeit vom 01.10. - 30.11. des Jahres: Bei allen namhaften Sportfachhändlern!

• Weltweit bevorzugtes Service

Weltweit bevorzugtes Service und Sonderkonditionen bei AVIS-Autovermietung (AWD Nummer: W459403)


• Ski Austria Academy

ÖSV Mitglieder erhalten eine Reduktion von 10% auf den Einzelbucherpreis in der Ski Austria Academy St. Christoph www.skiakademie.at



Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer (0512) 33501-0 zur Verfügung.

Vereinshaftpflichtversicherung Datum:   10. Juli 2008
Vereinshaftpflichtversicherung

Der Verein ist über die Mitgliederversicherung seiner ÖSV-Mitglieder für seine Tätigkeiten haftpflichtversichert.

Versicherungsschutz besteht für:

• Gesetzliche Haftung aus der Vereinstätigkeit
• Alle Veranstaltungen, die der Verein ausschließlich für ÖSV-Mitglieder abhält (ÖSV-Punkterennen, ÖSV- und Landesverbandswettkämpfe, Clubmeisterschaften, Er&Sie-Lauf)
• Vereinsveranstaltungen, wie z.b. Vereinsball, Werbeläufe
• Rennen für Dritte (für Firmen, Schulen, etc.). Diese Rennen müssen formlos dem Landesskiverband gemeldet werden.
• Rennen, wie z.B. Mountainbike-Rennen, Inline-Skate-Rennen, Bergläufe, etc. sind nur dann versichert, wenn sie der ÖSV-Verein ausschließlich für ÖSV-Mitglieder veranstaltet. Diese Veranstaltungen müssen formlos dem Landesskiverband gemeldet werden.

ACHTUNG!
Veranstaltungen können nur als Werbelauf oder als Rennen für Dritte durchgeführt werden, wenn diese Disziplin zu den Aufgaben des ÖSV zählt, d.h. dass für diese Sparte auch eine ÖSV-Wettlaufordnung besteht!


Nicht versichert sind:

• Gesellschaftliche Veranstaltungen, die aus kaufmännischem Interesse durchgeführt werden.
• Internationale Rennen (FIS- bzw. IBU-Wettkämpfe), dafür wird seitens des ÖSV eine Versicherung abgeschlossen und dem Verein in Rechnung gestellt.
• Angemietete Objekte und Gegenstände (wie z.B. Zelte)

Versicherungssumme:

• Pauschaldeckungssumme für Personen- und Sachschäden: € 1.000.000,--
• Selbstbehalt: € 250,--
• Der Versicherungsschutz ist subsidiär

Vorgehensweise im Schadensfall:
Jeder bekannte Schadensfall und Unfall muss sofort und ausschließlich mit dem entsprechenden UNIQA-Formular an den ÖSV, z.Hd. Hrn.
Dir. Dieter Posch oder Frau Christa Erben, gemeldet werden, auch wenn daraus vorab keine Schadensersatzforderungen zu erwarten ist. Zeugen immer bei der Meldung benennen.

Bei Unklarheiten bitte Hrn. Dir. Dieter Posch ( 0664-3367803 ) anrufen.

Mitgliederschutz Datum:   10. Mai 2008
ÖSV-Mitgliederschutz
Die kollektive Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung für alle ÖSV-Mitglieder, abgeschlossen zwischen dem ÖSV und UNIQA.

In der ÖSV-Mitgliedschaft sind folgende Leistungen enthalten:

Unfallschutz
für alle Sportarten weltweit und das ganze Jahr über!
• Bergungskosten bis € 10.000.-
• Rückholkosten bis € 10.000.-
• Verlegungskosten bis € 730.-
• Genesungsgeld € 400.- bis € 500.-
• Kosmetische Operation bis € 10.000.-
• Unfalltod € 2.000.-
• Invalidität bis € 15.000.-
mehr dazu unter www.oesv.at

Haftpflichtschutz
europaweit für alle Ski- und Snowboardsportarten!
bis € 1,000.000.-
mehr dazu unter www.oesv.at



Rechtsschutz
europaweit für alle Ski- und Snowboardsportarten!
• Strafrechtsschutz bis € 30.000.-
• Beratungsrechtsschutz bis € 350.-
mehr dazu unter www.oesv.at

ÖSV-Skikaskoversicherung
bis € 500.-
mehr dazu unter www.oesv.at

Für (ärztlich angeordnete) Verlegungskosten bis EUR 730,–
innerhalb Österreichs nach einem versicherten Unfall (keine Privattransporte)

Kosmetische Operation bis EUR 10.000,–
nach einem versicherten Unfall (kein Zahnersatz).
Das ÖSV-Mitglied genießt weltweiten Versicherungsschutz bei der nicht berufsmäßigen und unentgeltlichen Ausübung sämtlicher Sportarten. Ausgeschlossen sind jedoch jede Art von Flug- und Motorsport, sowie berufssportliche Tätigkeiten (einschließlich Wettkampf und Training).
• ÖSV-Mitglieder sind auch versichert, wenn sie gegen Spesenersatz Tätigkeiten für den ÖSV (Instruktoren-, Kampfrichter- und Trainertätigkeiten) verrichten.
• Die Versicherung umfasst des weiteren Unfälle im Zuge der Teilnahme an Wettbewerben zum Vereinssport (ÖSV-Punkterennen,
ÖSV- und Landesverbands-Rennen, Clubmeisterschaften, Er&Sie-Lauf) in allen Altersgruppen. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen FIS-Punkte der allgemeinen Klasse und Masters-Klassen sowie IBU-Serienpunkte vergeben werden.
• Versicherungsschutz von ÖSV-Mitgliedern besteht auch an Schulen mit Schwerpunkt Ski bzw. während Wintersportwochen.
• Weiters sind Unfälle aus der Tätigkeit für den eigenen ÖSV-Verein sowie die Teilnahme an Veranstaltungen (sportlichen und sonstigen) des eigenen oder eines anderen ÖSV-Vereins versichert. Auch Unfälle als Zuschauer während einer ÖSV-Veranstaltung fallen unter den Versicherungsschutz.
• Nicht versichert sind Unfälle aus dem sonstigen Freizeitbereich (wie z.B. im Haushalt oder bei der Benützung von KFZ) sowie aus dem
Schulbereich.
• Die Deckung für Bergungs- und Rückholkosten besteht subsidiär. Dies bedeutet, dass Leistungen nur dann und in jenem Ausmaß erbracht werden, als dafür nicht eine andere Versicherung Leistungen erbringt.




Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an den ÖSV - Breitensport:
Mag. Tomas Woldrich oder an
Verena Pitschmann
Tel. +43-512-33501-0
Fax +43-512-361998



:

Download Schadensformular Unfall- und Rechtsschutz
Download Schadensformular Haftpflichtschutz
unter www.oesv.at

Versicherungsschutz für Funktionäre Datum:   12. Dezember 2007
Kollektive Unfallversicherung
für Rennfunktionäre

Für alle Rennfunktionäre, die bei Rennen des Österreichischen Skiverbandes und der Landesverbände, sowie Vereinsmeisterschaften und Rennen für Dritte im Auftrag des durchführenden Vereines tätig sind (Ausnahme Burgenland). Diese Versicherung gilt nicht für Weltmeisterschaften!



Rennen für Dritte müssen an den Landesskiverband gemeldet werden!

Leistungen:

• Heil-, Berge- und Rückholkosten € 4.000,--
• Unfalltod € 12.000,--
• Spitalsgeld/Tag € 15,--
• Unfallinvalidität € 75.000,--
ab 2% Gesamtkörperinvalidität beträgt der Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann wird für den 50% übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Leistung erbracht.
• Mitversichert sind auch die Aufbau- und Abbauarbeiten 10 Tage vor Durchführung und 7 Tage nach Ende des Wettbewerbes.
• Unfälle auf dem direkten Weg zu oder von der versicherten Tätigkeit sind mitversichert und sofern nicht dieser Weg ohne Zusammenhang mit der versicherten Betätigung unterbrochen oder verlängert wird.

Nicht versichert ist der Ersatz von Seh- und Hörbehelfen.

Im Fall eines Unfalles mit Schaden des Rennfunktionäres muss sofort und ausschließlich ein Unfall-Schadensformular der ALLIANZ an den ÖSV, zu Hd. Hrn. Dir. Dieter Posch oder Frau Christa Erben, geschickt werden.

Bei Unklarheiten bitte Hrn. Dir. Dieter Posch ( 0664-3367803 ) anrufen.